AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen, Objektservice, Grünanlagenpflege und ergänzende Dienstleistungen der Mr. Engel Clean UG (haftungsbeschränkt).
§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der Mr. Engel Clean UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Engel-Clean“ genannt, und ihren Kunden im Bereich Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Treppenhausreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Praxisreinigung, Büroreinigung, Teppich- und Polsterreinigung, Fassadenreinigung, Tiefgaragenreinigung, Grünanlagenpflege, Hausmeisterdienst, Entrümpelung sowie ergänzenden Objektservice-Leistungen.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Engel-Clean und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Engel-Clean ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2
Vertragspartner
Mr. Engel Clean UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Pranvera Gashi
Elisabethstraße 27
80796 München
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 313102
§ 3
Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen und Preise auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht und Preisorientierung.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Engel-Clean dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt oder wenn Engel-Clean eine Beauftragung ausdrücklich bestätigt.
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der vereinbarten Leistungsbeschreibung und diesen AGB.
Anfragen über die Website, per Telefon, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.
§ 4
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
Engel-Clean erbringt die vereinbarten Reinigungs- und Serviceleistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit, des Zustands und der Zugänglichkeit des jeweiligen Objekts.
Soweit bestimmte Verschmutzungen, Verfärbungen, Ablagerungen oder Gebrauchsspuren aufgrund des Materials, des Alters, einer Vorschädigung oder aus technischen Gründen nicht vollständig entfernt werden können, stellt dies keinen Mangel dar, sofern Engel-Clean die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht hat.
- Unterhaltsreinigung nach vereinbartem Intervall
- Fenster- und Glasreinigung nach vereinbartem Umfang
- Grund- und Sonderreinigung nach Objektzustand
- Baureinigung nach Baufortschritt und Verschmutzungsgrad
- Grünanlagenpflege und Hausmeisterdienst nach Absprache
- Entrümpelungen nach Aufwand, Zugänglichkeit und Entsorgungsumfang
Leistungen, die nicht im vereinbarten Angebot oder Leistungsumfang enthalten sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zusätzlich ausgeführt und berechnet.
§ 5
Preise, Zusatzkosten und Zahlung
Die auf der Website genannten Preise sind unverbindliche Richtpreise und dienen ausschließlich der Orientierung. Maßgeblich ist der im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen für:
- Anfahrten außerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets
- zusätzlich vereinbarte Material- und Verbrauchskosten
- Sondermaschinen, Hebebühnen oder Spezialgeräte
- Entsorgungs- und Containerkosten
- Parkgebühren, Zufahrtskosten oder behördliche Gebühren
- nicht vorhersehbaren Mehraufwand aufgrund des tatsächlichen Objektzustands
- Mehraufwand aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden
Engel-Clean informiert den Kunden vor der Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt.
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6
Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie von Engel-Clean bestätigt wurden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Engel-Clean zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält und die vereinbarten Leistungen durchgeführt werden können.
Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden sind Engel-Clean so früh wie möglich mitzuteilen.
- Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind grundsätzlich kostenfrei.
- Bei späteren Absagen können tatsächlich entstandene und nachweisbare Aufwendungen berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
- Bei nicht gewährtem Zugang zum Objekt können die tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten und der nachweisbare Ausfall berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die Engel-Clean aufgrund einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Kapazitäten erzielt oder schuldhaft nicht erzielt, werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Engel-Clean kann einen Termin aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, erheblichen Sicherheitsrisiken oder unvorhersehbaren betrieblichen Umständen. Engel-Clean informiert den Kunden hierüber unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin an.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 7
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- rechtzeitiger Zugang zu den zu reinigenden Räumen oder Flächen
- Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Codes oder Ansprechpartner
- Hinweis auf empfindliche Materialien, Oberflächen oder Gegenstände
- Hinweis auf besondere Gefahren, Schäden oder Vorschäden
- Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen, soweit erforderlich und vereinbart
- Entfernung oder Sicherung persönlicher, wertvoller oder besonders empfindlicher Gegenstände
Verletzt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht schuldhaft, kann Engel-Clean die dadurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten berechnen. Engel-Clean wird den Kunden, soweit möglich, zuvor auf die fehlende Mitwirkung und die möglichen Folgen hinweisen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden und die gesetzliche Haftung von Engel-Clean bleiben unberührt.
§ 8
Reinigungsmittel, Geräte und Oberflächen
Engel-Clean verwendet geeignete Reinigungsmittel, Geräte und Verfahren nach fachlicher Einschätzung sowie entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und der erkennbaren Beschaffenheit der zu behandelnden Materialien.
Der Kunde hat Engel-Clean vor Beginn der Arbeiten über empfindliche, vorgeschädigte, nicht fachgerecht verlegte, nicht versiegelte oder besonders pflegebedürftige Materialien und Oberflächen zu informieren, soweit diese Umstände für Engel-Clean nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
§ 9
Abnahme, Reklamation und Nachbesserung
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich einer Abnahme bedarf, wird der Kunde gebeten, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen.
Erkennbare Mängel sollten Engel-Clean möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit der Sachverhalt geprüft und eine schnelle Nachbesserung ermöglicht werden kann. Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht eingeschränkt.
Bei einem berechtigten Mangel erhält Engel-Clean grundsätzlich zunächst Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern, soweit eine Nachbesserung möglich und dem Kunden zumutbar ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem Fehlschlagen oder einer Unzumutbarkeit der Nachbesserung bleiben unberührt.
- Mängel sollten möglichst konkret beschrieben werden.
- Fotos können die Prüfung erleichtern, sind jedoch keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Rechte.
- Vor der Beauftragung eines Drittunternehmens sollte Engel-Clean grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung erhalten, soweit dies zumutbar ist.
Bei einem bestehenden Zurückbehaltungsrecht darf nur ein im Verhältnis zum behaupteten Mangel angemessener Teil der Vergütung zurückbehalten werden. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 10
Haftung
Engel-Clean haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Engel-Clean, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Engel-Clean haftet außerdem unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde nicht auf erkennbare oder ihm bekannte besondere Risiken, Vorschäden oder empfindliche Materialien hingewiesen hat.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus ausdrücklich übernommenen Garantien und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 11
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über die Voraussetzungen, die Frist und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert. Außerdem wird ihm das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Engel-Clean bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Hierzu gehören insbesondere die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Leistung und dessen Bestätigung, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
§ 12
Laufende Leistungen und Kündigung
Bei wiederkehrenden Leistungen wie Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Praxisreinigung, Büroreinigung oder Objektservice können im individuellen Angebot gesonderte Laufzeiten, Intervalle und Kündigungsfristen vereinbart werden.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können unbefristete Verträge über wiederkehrende Leistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail an info@engel-clean.de.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 13
Streitbeilegung
Engel-Clean ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026