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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen, Objektservice, Grünanlagenpflege und ergänzende Dienstleistungen von Engel-Clean.

Engel-Clean Logo
Engel-Clean Gebäudereinigung München
Geltungsbereich Vertragsschluss Leistungen Preise Termine Mitwirkung Abnahme Haftung Widerruf Schlussbestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Engel-Clean und seinen Kunden im Bereich Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Treppenhausreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Praxisreinigung, Büroreinigung, Teppich- und Polsterreinigung, Fassadenreinigung, Tiefgaragenreinigung, Grünanlagenpflege, Hausmeisterdienst, Entrümpelungen sowie ergänzenden Objektservice-Leistungen.

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Engel-Clean ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

§ 2

Vertragspartner

Engel-Clean
Inhaber: Flakron Nimanaj
Elisabethstr. 27
80796 München
Deutschland

Telefon 0178 3849241 E-Mail info@engel-clean.de

§ 3

Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen und Preise auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht und Orientierung.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Engel-Clean dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt oder wenn Engel-Clean eine Beauftragung ausdrücklich bestätigt.

Anfragen über die Website, per Telefon, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.

Eine Termin-Anfrage über die Website ist keine automatische Buchung, sondern dient der Angebots- und Terminabstimmung.

§ 4

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Engel-Clean die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Reinigungs- oder Serviceleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder optischen Erfolg, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht.

  • Unterhaltsreinigung nach vereinbartem Intervall
  • Fenster- und Glasreinigung nach vereinbartem Umfang
  • Grund- und Sonderreinigung nach Objektzustand
  • Baureinigung nach Baufortschritt und Verschmutzungsgrad
  • Grünanlagenpflege und Hausmeisterdienst nach Absprache
  • Entrümpelungen nach Aufwand, Zugänglichkeit und Entsorgungsumfang

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, können gesondert berechnet werden.

§ 5

Preise, Zusatzkosten und Zahlung

Die auf der Website genannten Preise sind Richtpreise und dienen der Orientierung. Maßgeblich ist der im individuellen Angebot genannte Preis.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzlich berechnet werden können insbesondere:

  • Anfahrtskosten außerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets
  • Material- und Verbrauchskosten
  • Sondermaschinen, Hebebühnen oder Spezialgeräte
  • Entsorgungs- und Containerkosten
  • Parkgebühren, Zufahrtskosten oder behördliche Gebühren
  • Mehraufwand durch nicht angegebene Verschmutzung oder erschwerte Zugänglichkeit

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei laufenden Unterhaltsreinigungen oder wiederkehrenden Leistungen können gesonderte Zahlungsintervalle vereinbart werden.

§ 6

Termine, Verschiebung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie von Engel-Clean bestätigt wurden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Engel-Clean zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält.

Terminverschiebungen durch den Kunden sind Engel-Clean so früh wie möglich mitzuteilen. Erfolgt eine Absage oder Verschiebung kurzfristig, kann Engel-Clean eine angemessene Ausfall- oder Aufwandspauschale berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

  • Absagen bis 48 Stunden vor Termin: in der Regel kostenfrei
  • Absagen unter 48 Stunden vor Termin: mögliche Berechnung entstandener Aufwände
  • Nicht gewährter Zugang zum Objekt: mögliche Berechnung von Anfahrt und Ausfallzeit

Engel-Clean ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder unvorhersehbaren betrieblichen Umständen.

§ 7

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • rechtzeitiger Zugang zu den zu reinigenden Räumen oder Flächen
  • Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Codes oder Ansprechpartner
  • Hinweis auf empfindliche Materialien, Oberflächen oder Gegenstände
  • Hinweis auf besondere Gefahren, Schäden oder Vorschäden
  • Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen, soweit erforderlich
  • Entfernung oder Sicherung persönlicher, wertvoller oder empfindlicher Gegenstände

Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, können daraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden nicht Engel-Clean angelastet werden.

§ 8

Reinigungsmittel, Geräte und Oberflächen

Engel-Clean verwendet geeignete Reinigungsmittel, Geräte und Verfahren nach fachlicher Einschätzung und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Der Kunde ist verpflichtet, auf empfindliche, vorgeschädigte, nicht fachgerecht verlegte, nicht versiegelte oder besonders pflegebedürftige Materialien vor Beginn der Leistung hinzuweisen.

Für Schäden an bereits vorgeschädigten, ungeeigneten oder nicht erkennbar empfindlichen Oberflächen haftet Engel-Clean nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

§ 9

Abnahme, Reklamation und Nachbesserung

Der Kunde hat die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.

Bei berechtigten Reklamationen erhält Engel-Clean zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

  • offensichtliche Mängel sollten möglichst sofort nach Leistungserbringung gemeldet werden
  • Reklamationen sind mit Fotos oder einer konkreten Beschreibung zu dokumentieren
  • eine eigenmächtige Ersatzvornahme ohne vorherige Nachbesserungsmöglichkeit ist zu vermeiden

Geringfügige Abweichungen, die den Gebrauch oder den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur vollständigen Zurückbehaltung der Vergütung.

§ 10

Haftung

Engel-Clean haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Engel-Clean der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, bleibt ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 11

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ein Fernabsatzvertrag liegt insbesondere vor, wenn Vertragsschluss und Kommunikation ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgen und ein hierfür organisiertes Vertriebssystem genutzt wird.{index=1}

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde gesondert über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs informiert.

Die reine Anfrage über diese Website stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar. Ein Vertrag kommt erst durch individuelles Angebot und Annahme oder ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Engel-Clean bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann dies Auswirkungen auf das Widerrufsrecht und einen Wertersatzanspruch haben.

§ 12

Laufende Leistungen und Kündigung

Bei wiederkehrenden Leistungen wie Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Praxisreinigung, Büroreinigung oder Objektservice können gesonderte Laufzeiten, Intervalle und Kündigungsfristen vereinbart werden.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können wiederkehrende Leistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Textform umfasst zum Beispiel eine Kündigung per E-Mail. Eine strengere Schriftform sollte bei online oder digital angebahnten Verträgen vermieden werden. {index=2}

§ 13

Streitbeilegung

Engel-Clean ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; Verweise auf diese Plattform sollten nicht mehr verwendet werden. {index=3}

§ 14

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026

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